FAQ

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FAQs

Alle Antworten auf die häufigsten Fragen zum Dienstrad-Leasing finden Sie hier.

Bitte wenden Sie sich zwecks der Diebstahlmeldung an die Versicherung assona unter kundenservice@assona.com oder direkt an den Fachhändler.
Bitte lassen Sie der assona oder dem Fachhändler folgende Informationen zukommen:
– kurze Erläuterung des Sachverhaltes
– polizeiliche Anzeige
– ggf. Nachweis eines Schlosses (wenn es nicht in Ihrem Leasingvertrag enthalten ist)
Die Leasingrate berechnet sich auf der Grundlage des Verkaufspreises, d.h. wenn der Leasingnutzer einen Rabatt erhält, senkt sich die monatliche Leasingrate.
Steuerrechtliche Themen (wie geldwerter Vorteil, Restwertbetrachtung am Ende der Laufzeit) beziehen sich immer auf den UVP.
Hier finden Sie die Versicherungsleistungen für Inspektion inkl. UVV-Sicherheitscheck, die der Fachhändler anhand des Versicherungspaketes bei der Versicherung einreichen kann:
  • Premium – UVV bis zu 30€
  • Premium Plus Antragsdatum bis 29.02.2024 – Inspektion inkl. UVV bis zu 60€
  • Premium Plus Antragsdatum ab 01.03.2024 – Inspektion inkl. UVV bis zu 90€

Übersicht der Versicherungspakete: https://www.eurorad.de/versicherung/
Diese Leistung steht dem Leasingnutzer 2 Mal in der Leasinglaufzeit, frühstens einmal nach 10 Monaten und einmal nach 22 Monaten, zu.
Die Verschleißteile können während der gesamten 36 Monate vom Leasing auf einer separaten Rechnung bei der Versicherung assona eingereicht werden.
Alle Versicherungsleistungen (wie auch die UVV) rechnet der Fachhändler mittels der Rahmennummer direkt mit der Versicherung assona ab. Es wird kein extra Code oder eine Versicherungsnummer benötigt.
Eine Kostenerstattung durch eurorad ist nicht möglich.

Wichtiger Hinweis:
Ab dem 07.04.2026 erfolgen Inspektionsabrechnungen durch den Fachhandel ausschließlich über das neue Gutschriftverfahren im Dienstrad-Tool. Der bisherige Abrechnungsweg über Assona steht für Inspektionen ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zur Verfügung und kann daher nicht mehr akzeptiert werden.

Grundsätzlich können alle Versicherungsleistungen (wie auch die UVV) bei allen eurorad Kooperationspartnern unter https://www.eurorad.de/haendlersuche durchgeführt werden. Es besteht keine Händlerbindung an den ausliefernden Fachhändler.
Es ist ratsam vorher mit dem Fachhändler seiner Wahl zu klären, ob er auch Leistungen für diese Marke bzw. Fremdräder anbietet.

Bei der Gehaltsumwandlung wird ein Teil des Bruttogehalts in eine Sachleistung umgewandelt, z. B. ein Dienstrad. Die monatliche Leasingrate wird direkt vom Bruttogehalt einbehalten. Dadurch reduzieren sich Steuern und Sozialabgaben, was zu einer finanziellen Ersparnis gegenüber dem Direktkauf führt.
Beispielrechnung: /wp-content/uploads/2025/05/eurorad_Merkblatt_zur_Gehaltsumwandlung_200072d5ae.pdf
Je nach steuerlicher Situation des Arbeitgebers wird entweder die Gesamtleasingrate brutto oder netto vom Bruttolohn einbehalten. Die tatsächliche monatliche Nettobelastung hängt von individuellen, persönlichen Faktoren ab.
Aus Datenschutzgründen dürfen diese Daten von uns nicht erhoben oder verarbeitet werden, weshalb wir diesen Betrag nicht berechnen. Aus diesem Grund ist die tatsächliche monatliche Nettobelastung nicht im Auftrag aufgeführt und kann ausschließlich von dem Leasingnutzer selbst mithilfe des Leasingrechners ermittelt werden.
Bei korrekter Eingabe aller Angaben liefert der Rechner eine sehr genaue Darstellung der monatlichen finanziellen Auswirkung, also des Betrags, der sich letztlich im Nettolohn widerspiegelt.
Der Arbeitgeber entscheidet als Leasingnehmer über die folgenden Punkte:
-Teilnahmebedingungen
-Anzahl der Räder
-Höchstkaufpreis der Räder
-Versicherungspaket
-wer das Fahrrad nutzen darf
-vorzeitiges Leasingende (durch z.B. Austritt aus dem Unternehmen)
-mitleasen von einem Schloss
Der Leasingnutzer erhält 12 Wochen vor Ablauf des Leasings eine automatische Benachrichtigung über seinen demnächst auslaufenden Vertrag. Innerhalb dieser E-Mail kann er angeben, ob er das Rad übernehmen möchte.
Die „Ablösesumme“ wird direkt angezeigt und dem Leasingnutzer nach dem abgeschlossenen Leasing in Rechnung gestellt. Die Ablösesumme berechnet sich derzeit mit 16% des UVP. Aus steuerrechtlichen Gründen können wir keine Übernahme zusichern.
Steuerrechtliche Informationen finden Sie darüber hinaus hier.
Mit Annahme und Zahlung des Angebots erfolgt der Eigentumsübergang des Leasingobjekts. Alternativ kann das Objekt zurückgegeben werden. In diesem Fall besteht im Anschluss jederzeit die Möglichkeit, ein Folgeleasing abzuschließen.
Wird das Rad nicht übernommen, erhält der Leasingnutzer per E-Mail alle Informationen zur Rückgabe. Die Rückgabe kann je nach Fachhändler variieren.
Es kann kein Leasing beantragt werden, wenn
-der Mitarbeiter sich in der Probezeit befindet,
-der Mitarbeiter nicht unbefristet angestellt ist,
-der Mitarbeiter als Student oder Auszubildener angestellt ist,
-die Bonitätsprüfung des Unternehmens nicht bestanden wird,
-das Unternehmen als UG eingetragen ist.

Ja, wenn der ehemalige Leasingnutzer sein Dienstrad am Ende der Laufzeit nicht übernehmen möchte, sind Sie als Fachhändler verpflichtet, das Dienstrad zurückzunehmen.

Sie möchten Dienstrad Leasing in Ihrer Fahrradfachhandlung anbieten? Kontaktieren Sie eurorad direkt per Mail (leasing@eurorad.de) oder Telefon (+49 221 17959 670). Nach Beratung und Planung erhalten Sie einen Kooperationsvertrag. Nach Rücksendung des ausgefüllten Vertrags werden Sie als Fachhandlung aktiviert, erhalten Zugang zum Leasingportal und werden auf der eurorad Website gelistet.

Der Leasingnutzer muss sich zur Klärung bitte an den Arbeitgeber wenden. Der Arbeitgeber kann folgende Möglichkeiten anfordern:
– ein vorzeitiges Ablöseangebot
– eine Mitnahme des Vertrags zu dem neuen Arbeitgeber
– eine Übernahme des Vertrages und Leasingobjektes durch Kollegen
oder
– eine vorzeitige Rückgabe (ausschließlich möglich bei PREMIUM Plus Verträgen)
Der Arbeitgeber, als Leasingnehmer, trifft final die Entscheidung.

Schäden an Dritten müssen über die private Haftpflichtversicherung abgewickelt werden.

Die PremiumPLUS Versicherung bietet umfassenden Schutz für das Dienstrad, von Anfang an. Verschleiß ist zu 100 % ab dem ersten Tag abgedeckt, zusätzlich werden Inspektionen inklusive UVV-Prüfung jeweils frühstens 10 und 22 Monaten nach Leasingbeginn mit bis zu 60€ (bzw. 90 € pro Jahr für Verträge ab dem 01.03.2024) bezuschusst.
Bei Diebstahl, Totalschaden kann bei Schadenübernahme eine Zeitwertentschädigung für einen neuen Vertrag angerechnet werden. Auch Elementarschäden sind im PremiumPLUS Paket inkludiert. Das Paket bietet Sicherheit bei Kündigung, längeren Auszeiten wie Elternzeit oder Sabbatical sowie bei krankheitsbedingtem Ausfall. Ergänzend schützt sie Arbeitgeber und ermöglicht eine vorzeitige Rücknahme im Todesfall.
Innerhalb der Elternzeit oder einem krankheitsbedingten Ausfall, kann das Fahrrad weiterhin genutzt werden.
Übersicht der Versicherungspakete: https://www.eurorad.de/versicherung/

Es sollte bedacht werden, dass Sie ein Fahrrad entsprechend Ihrer Umstände aussuchen. Wenn Sie das Fahrrad z.B. eine Treppe hoch- und runtertragen müssen, sollten Sie besonders auf Leichtigkeit des Rads achten.

Moderne Lithium-Ionen-Akkus haben keinen Memory-Effekt mehr. Zwischenladen ist sogar empfehlenswert, um die Reichweite zu erhöhen.

Akku am Ende der Saison entfernen, das E-Bike reinigen und mit Wachsspray behandeln, trocken lagern. Akku zu 50–70 % laden und frostfrei lagern. Im Januar nachladen. Reifen prüfen.

Ja, laut §8 Abs. 2 Satz 8 EStG darf das Fahrrad in vollem Umfang privat genutzt werden. Die Versteuerung erfolgt mit der „0,25%“-Regelung.

Geleast werden kann alles, was fest mit dem Fahrrad verbunden ist und somit zur Ausstattung zählt. Dadurch werden diese als Bestandteil der Anschaffungskosten betrachtet. Ausnahme: Das Schloss ist ebenfalls leasingfähig.

Die Leasinglaufzeit beträgt 36 Monate.

Unser Leasing Modell ist grundsätzlich Marken- und Fachhändlerunabhängig, unter https://www.eurorad.de/haendlersuche/ finden Sie alle unsere kooperierenden Fachhändler.
Leider können wir keine Auskünfte über die Verfügbarkeiten oder Lagerbestände spezieller Räder und oder Marken geben.
Ob das gewünschte Fahrrad verfügbar ist, muss daher bitte mit dem Fachhändler geklärt werden.
Nicht gelistete Händler können eine Kooperation anfragen.

Das leasen von einem Firmenwagen und Dienstfahrrädern ist gleichzeitig möglich.

Der Arbeitgeber gibt vor, wie der Überlassungsvertrag eingereicht werden muss.
Der Überlassungsvertrag muss entsprechend dieser Vorgabe eingereicht werden, damit der Arbeitgeber im Anschluss den Auftrag freigeben und das Fahrrad abgeholt werden kann.

Leasing beschreibt die Nutzungsüberlassung sowie die zeitliche Nutzung eines Investitionsguts gegen Entgelt. Enormes Sparpotential bietet sich für Angestellte durch die geänderte Besteuerung von Dienstfahrrädern. Dadurch kann die monatliche Leasingrate im Rahmen einer Gehaltsumwandlung bei uneingeschränkter Nutzung um bis zu 50 Prozent reduziert werden.